Industrieansiedlung & Infrastruktur

Von der Planung bis zur Inbetriebnahme

ZENK Rechtsanwälte begleiten alle Projektphasen
Ganz gleich, ob ein Straßen- oder Flughafenausbau geplant ist, die Realisierung einer Industrieanlage oder einer hoch technologischen Forschungseinheit oder der Betrieb eines Kraftwerks der klassischen oder erneuerbaren Energien – wir unterstützen Sie bei von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Inbetriebnahme solcher Vorhaben.
Die Realisierung von Industrieansiedlungen und Infrastruktur umfasst Anforderungen aus den verschiedensten Rechtsgebieten, die bei uns in einer Hand zusammengeführt werden. Wir begleiten den vollständigen Realisierungsprozess Ihres Projektes. Die juristische Betreuung ist dabei unsere Kernaufgabe. Mit Gutachtern und Sachverständigen arbeiten wir eng zusammen.
Darüber hinaus können wir Sie aber auch im konstruktiven Umgang mit Nachbarn, Bürgerinitiativen und mit der Presse unterstützen.
Langjährige Erfahrung und interdisziplinäre Zusammenarbeit
Wir verfügen über die Erfahrung und die Kompetenz, Ihr Projekt optimal zu begleiten und umzusetzen und haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Projekte aller Art aus dem Bereich der Industrieansiedlung und der Infrastruktur langjährig begleitet, darunter:
  • Airbus Werks- und Flughafenerweiterung zum Bau des A 380 in Hamburg
  • Aufbau des XFEL-Beschleunigers bei DESY in Hamburg
  • Begleitung zahlreicher Kraftwerke und Energieparks

Energieversorgung

Sie sind Projektentwickler, Anlagenhersteller oder Anlagenbetreiber? Ob bei der Planung, Errichtung oder beim laufenden Betrieb von Energieanlagen – Sie erhalten unsere umfassende fachliche Expertise im Bereich konventionelle und erneuerbare Energien.
Im Bereich der konventionellen Energien bieten wir Ihnen einen Rundumservice: Beginnend beim Planungsrecht inklusive des Genehmigungsverfahrens und der vergaberechtlichen Beratung beraten wir Sie bis hin zum Entwurf und der Verhandlung aller Verträge für die Errichtung eines Kraftwerkes und der Gestaltung der Einkaufsverträge für den Primärrohstoff.
Wir prüfen Fördermöglichkeiten und berücksichtigen die Folgen aus dem Emissionshandel, gestalten und verhandeln Verträge für die Versorgung mit Nutzenergie (Wärme, Dampf, Kälte) und Strom.
Wir beraten Sie ebenfalls ausführlich zu allen Themenfeldern im Bereich der erneuerbaren Energien:
  • Off-Shore und On-Shore-Windenergie
  • Photovoltaik
  • Biomasse
  • Wasserkraft
Wir begleiten alle Schritte zur Umsetzung Ihres Vorhabens von der ersten Projektidee bis zur erfolgreichen Realisierung, den laufenden Betrieb und darüber hinaus Transaktionen wie den Kauf und Verkauf von Wind- und Solarparks.
Weitere Schwerpunkte unserer juristischen Tätigkeiten liegen in der Beratung von Gebietskörperschaften und Energieversorgungsunternehmen zu den Themen Wegenutzungsverträge und Netzübernahme.
Auch im Bereich Waste to Energy können wir Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz gerade in Zeiten des Umbruchs im Abfall- und Energierecht umfassend unterstützen. Bei der Verwirklichung all Ihrer Projekte rund um die Energieversorgung begleiten wir Sie gerne.

Subventionsrecht

Als besonders förderwürdig gelten die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten. Vor allem Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben in den ostdeutschen Bundesländern und Berlin werden großzügig subventioniert (bis zu 50%). In der Regel geschieht das durch Investitionszulagen und Zuschüsse aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Auch in westdeutschen Bundesländern sind Fördersätze von bis zu 35% nicht selten.
Allerdings herrschen komplexe und unterschiedliche Voraussetzungen und Einschränkungen für staatliche Finanzierungen und Fördermittel. Um das Subventionspotential für Ihr Projekt vollständig ausschöpfen können, ist eine sorgfältige Planung und entsprechende Gestaltung notwendig. Dies gilt nicht nur für Betriebsstätten, sondern auch für auch für separat förderfähige wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Häfen und Gleisanschlüsse.
Dabei kann auch die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten außerhalb von Fördergebieten finanziell gefördert werden, wenn es sich um Demonstrationsvorhaben mit umweltfreundlichen Verfahren und Produkten handelt.
Wir betreuen Ihr Vorhaben von der ersten Projektidee bis zur erfolgreichen Realisierung und wir stellen darüber hinaus sicher, dass Sie das Förderpotential vollständig ausschöpfen.

Kapitalmarkt & Finanzen

In unserem Tätigkeitsschwerpunkt Kapitalmarkt und Finanzen beraten wir unsere Mandanten in allen Fragen zum Kapitalrecht, zur Unternehmensfinanzierung und Finanzprodukten. 
Unsere Mandaten sind in erster Linie:
  • Banken
  • Finanzdienstleistungsinstitute
  • kapitalsuchende Unternehmen
Durch Spezialisten für Beihilferecht erhalten Sie zudem eine umfassende Beratung zu Möglichkeiten der staatlichen Förderung durch Bund oder EU, um Förderpotentiale zu identifizieren und weitere Fördermittel auszuloten.

Planung & Genehmigung

Wir beraten und vertreten unsere öffentlichen und privaten Auftraggeber bei der Schaffung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für deren Projekte: 
  • Sondierung geeigneter Flächen
  • Ermittlung von Genehmigungserfordernissen
  • Vorbereitung von Genehmigungsanträgen
  • Begleitung von Genehmigungsverfahren gegenüber Behörden
  • Verteidigung oder Anfechtung von Genehmigungen
  • Vorbereitung für den Abschluss städtebaulicher Verträge
  • Begleitung in Bauleitplanverfahren und landesplanerischen Verfahren
Selbstverständlich nutzen wir unsere Erfahrungen und Kenntnisse auch bei der Durchführung von Due Diligence-Prozessen bei der Übernahme von Grundstücken oder Anlagen.