Lebensmittelrecht & Konsumgüterrecht

Experten für Lebensmittel, Konsumgüter und Kosmetika

Rechtliche Vorschriften für Lebensmittel, Konsumgüter und Bedarfsgegenstände gibt es viele, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Hinzu kommen ständige Gesetzes-änderungen, starke naturwissenschaftliche Bezüge, eine Vielzahl an Industriestandards und eine ausgeprägte mediale wie auch politische Aufmerksamkeit. Das macht das Lebensmittelrecht und Konsumgüterrecht zu einem der komplexesten und dynamischsten Rechtsgebiete.

Daher ist es so wichtig, dass Sie hier mit ausgewiesenen Experten zusammen arbeiten. ZENK Rechtsanwälte für Lebensmittel- und Konsumgüterrecht verfügen über eine hohe Spezialisierung und Vernetzung in der gesamten Branche.

Wir beraten Sie nicht nur von der Produktentwicklung über die Gestaltung der Kennzeichnung und Werbung bis hin zur Vertretung bei behördlichen Beanstandungen, Abmahnungen oder Gerichts-verfahren. Immer wichtiger ist in den vergangenen Jahren vielmehr auch die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren geworden und das Krisen- und Rückrufmanagement, sei es im Falle von Gesundheitsgefährdungen oder auch bei medialen Krisen, die beispielsweise durch Kampagnen von NGOs oder eine Berichterstattung in den Medien ausgelöst werden. Wir kennen die Akteure und Stakeholder der Branche und wissen mit ihnen umzugehen!

Eine kompetente und praxisorientierte Beratung im Lebensmittel- und Konsumgüterrecht setzt zwingend voraus, dass man über ein entsprechendes Netzwerk verfügt. Wir engagieren uns aktiv in diversen Verbänden, wie z. B. dem Lebensmittelverband Deutschland e. V. und einigen Fachverbänden und stehen in ständigem Austausch mit Behördenvertretern und Naturwissenschaftlern. Selbstverständlich verfügen wir auch über enge Kontakte zu gleichermaßen spezialisierten Anwaltskanzleien in zahlreichen Ländern weltweit und können Sie so auch bei der internationalen Beratung Ihres Unternehmens unterstützen.

Internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen und erfolgreiche Start-ups aus der Foodbranche, zählen ebenso zu unseren Mandanten wie Verbände aus der Lebensmittel-, Konsumgüter- und Verpackungsbranche. 

Schulungen

Neben der anwaltlichen Beratung im Lebensmittelrecht und im Konsumgüterrecht führen wir auch Schulungen für Geschäftsführung und Mitarbeiter sowie Krisen- und Rückrufmanagementübungen durch. Sowohl die thematische Gestaltung als auch den Schulungsumfang und -ort passen wir individuell auf die Wünsche des jeweiligen Unternehmens an. Sprechen Sie uns gern direkt an, wenn Sie Interesse daran haben, uns für eine Inhouse-Schulung zu buchen!

Online Seminare

Seit September 2020 bieten wir Online-Seminare im Lebensmittelrecht an.

Es geht um Neuerungen aufgrund von Gesetzesreformen, Ernährungstrends und aktueller Rechtsprechung, aber auch Grundlagenthemen wie Werbung und Pflichtkennzeichnung, stofflichen Fragen oder Krisen- und Beanstandungsmanagement.

Lebensmittelrezepturen & Produktentwicklungen

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Produktrezepturen, damit Sie die von Ihnen gewünschte Produktpositionierung und Werbung auch tatsächlich umsetzen können. Dabei arbeiten wir bei Bedarf mit Naturwissenschaftlern zusammen.

Schwerpunkte sind dabei insbesondere:

  • Zusatzstoffe
  • Anreicherung
  • Aromen
  • Enzyme
  • Rezeptur und Wirkaussagen/Produktpositionierung
  • Novel Food

Werbestrategien für Lebensmittel

Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Umsetzung von Werbestrategien und Promotionaktionen, z. B. bei 

  • Gewinnspielen; Rabatt-, Code- und Bonusaktionen
  • Gesundheits-, Krankheits- und Schlankheitswerbung
  • Einsatz von Qualitätslogos, z.B. von Stiftung Warentest und Werbung mit Testergebnissen
  • Frische-, Natur-, Nachhaltigkeits- und Biowerbung
  • Werbung mit geographischen Herkunftsangaben und Regionalwerbung
  • Clean Labelling
  • Bewerbung vegetarischer und veganer Lebensmittel
  • Me too-Produkten
  • Ambush Marketing

Wir prüfen Ihre Konzepte, weisen Sie auf Schwachstellen hin und erarbeiten mit Ihnen rechtssichere bzw. risikooptimierte Alternativen. Falls nötig, sichern wir Ihren Werbeauftritt vor Angriffen Dritter, z.B. durch Hinterlegung von Schutzschriften, ab.

Verpackungsrecht für Lebensmittel

Nicht zuletzt mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes gibt es für Produzenten, Handel und Gastronomie umfassende Regelungen im Zusammenhang mit Verpackungen zu beachten.

Wir unterstützen Sie kompetent in allen Fragen des Verpackungsrechts. Zum Beispiel bei:

  • Bewertung einzelner Verpackungen im Hinblick auf Systembeteiligungspflicht, Pfandpflicht etc.
  • Kommunikation mit der Zentralen Stelle
  • Fragen der Anwendung verpackungsrechtlicher Regelungen
  • Umgang mit behördlichen Beanstandungen und Bußgeldverfahren
  • Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen
  • Vertragsgestaltung mit Kunden und Lieferanten

Lebensmittelkennzeichnung

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und genauen Formulierung der Lebensmittelkennzeichnung, sei es bei der Markteinführung neuer Produkte oder auch bei der Anpassung von Layouts an neue gesetzliche Vorgaben. Schon bei der Auswahl von Produktnamen ist oft rechtliche Unterstützung notwendig, die wir z.B. in Form von Markenrecherchen geben können. 

Wir beraten Sie zu:

  • Pflichtkennzeichnung und -angaben nach LMIV, MessEG, FertigpackV, z.B. Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, MHD, Allergenkennzeichnung, QUID, Nährwertdeklaration, Füllmengenangaben, etc.
  • Formulierung von erforderlichen Warnhinweisen
  • Zulässigkeit von Werbetexten und sonstigen Auslobungen im Hinblick auf Irreführungsfragen
  • Gesundheits- und Nährwertclaims nach der Health-Claims-VO und sonstige Wirkaussagen
  • Zulässigkeit von Zutatenabbildungen
  • Verwendung von Eye-Catchern und Störern auf der Verpackung
  • Werbung mit Testergebnissen

Durch die rechtzeitige Prüfung Ihrer Etiketten und Verpackungs-gestaltungen können Sie bösen Überraschungen, wie z.B. behördlichen Beanstandungen oder Angriffen durch Wettbewerber im Wege von Abmahnungen oder einstweiligen Verfügungen, bzw. im worst case sogar einem Vertriebsstopp oder öffentlichen Rückruf wirksam vorbeugen.

Spezifische Lebensmittel

Wir unterstützen Sie bei der Einführung und Bewerbung spezieller Lebensmittel und holen ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen ein.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen u. a. in folgenden Bereichen:

Nahrungsergänzungsmittel
Diese bewegen sich wegen ihres spezifischen Gesundheitsnutzens und ihrer für Lebensmittel meist untypischen Erscheinungsform oftmals in einer Grauzone zwischen den Arznei- und Lebensmitteln. Wir beraten Sie bei der Produktidee und deren Umsetzung und ebnen den Weg für die geplante Produktpositionierung und mögliche Wirkaussagen.. Dabei prüfen wir sowohl die spezifischen lebensmittelrechtlichen Aspekte (z.B. nach LMIV, LFGB, NemV und Health-ClaimsVO u. a.) als auch die allgemeinen Irreführungsaspekte.

Novel Food
Die rechtliche Situation im Bereich der neuartigen Lebensmittel, die aufgrund ihrer exotischen Herkunft, ihrer speziellen Zusammensetzung oder der Anwendung innovativer Herstellungsverfahren neu auf dem europäischen Markt sind, ist vor kurzem grundlegend geändert worden Bei der der Erlangung von Genehmigungen für Novel Food und bei der Markteinführung unterstützen wir Sie und beraten Sie im Hinblick auf spezielle Kennzeichnungsregelungen, die für Novel Food Produkte oft gelten (z.B. für Produkte, die mit Phytosterin angereichert sind, Chia-Samen uvm).

Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen
Wir beraten Sie im Hinblick auf Rezeptur und Produktpositionierung dieser früher als „diätetische Lebensmittel“ bezeichneten Produktkategorie sowie zu Fragen der Etikettierung und Bewerbung unter Berücksichtigung der zahlreichen neuen Vorschriften in diesem Bereich.

Angereicherte Lebensmittel
Bei der Anreicherung von Lebensmitteln beraten wir Sie im Hinblick auf die EG-Anreicherungsverordnung und unterstützen Sie auch bei der schwierigen Produktpositionierung im Spannungsfeld zwischen Arzneimitteln, Zusatzstoffen und Novel Food. Gern beraten wir Sie auch bei Fragen zur Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung.

Genetisch veränderte Organismen (GMO)
Lebensmittel, die genetisch veränderte Organismen enthalten oder aus diesen bestehen, unterliegen besonders strengen Regularien. Wir beraten Sie im Hinblick auf die Einfuhr und die Verwendung von GMO und helfen Ihnen in Krisensituationen, z.B. im Falle von Kontaminationen mit nicht zugelassener GMO. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Etikettierung Ihrer Ware, z.B. mit dem Logo „ohne Gentechnik“ oder mit den spezifischen GMO-Erkennungsmarkern.

Vertragsgestaltung

Lebensmittelunternehmen brauchen speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Verträge, wobei die Vertragsgestaltung eine fundierte Branchenkenntnis erfordert.

Wir entwerfen für Sie Vertragsmuster und Verträge neu, überarbeiten bestehende Verträge und unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen. Wir passen Verträge an die speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens an und setzen alles daran, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. So entwickeln wir z.B. Rahmenverträge, Kaufkontrakte und Lieferverträge (z.B. Klauseln zu just-in-time Produktion usw.) sowie Allgemeine Ein- und Verkaufsbedingungen für Lebensmittelproduzenten und -händler. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und Grenzen von Haftungsausschlüssen und der unternehmensinternen Pflichtenverteilung im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Verantwortung.

Außerdem beraten wir zur vertraglichen Gestaltung von Werbemaßnahmen, z.B. Medien- und Markenkooperationen oder Lizenzvereinbarungen und entwerfen oder überarbeiten Agenturverträge zwischen Lebensmittelunternehmen und Werbeagenturen.

Bußgeld & Strafverfahren

Beanstandungen der Lebensmittelüberwachung haben oft schwerwiegende Folgen nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für den lebensmittelrechtlichen Verantwortlichen persönlich.

Oft werden Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt, die zu Bußgeldern und Eintragungen im Gewerbezentralregister führen können. In den vergangegenen Jahren hat aber insbesondere auch die Zahl der lebensmittelrechtlichen Strafverfahren stark zugenommen. Bußgeld- und Strafverfahren richten sich vermehrt auch gegen die Geschäftsführung der Unternehmen und es drohen nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch die Brandmarkung einer Vorstrafe. In solchen Fällen setzen wir alles daran, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt bzw. Sie freigesprochen werden.

Haftung & Regreß

Die Lebensmittelbranche hat häufig mit Haftungs- und Regressfällen zu kämpfen. Als Unternehmer findet man sich häufig in einer Sandwichsituation, in der man einerseits Ansprüchen von Kunden ausgesetzt ist und andererseits versuchen muss, entstandene Schäden bei dafür verantwortlichen Lieferanten geltend zu machen.

Wir unterstützen Sie sowohl in vorgerichtlichen Verhandlungen als auch in gerichtlichen Schadensersatzprozessen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn Verbraucher Schadensersatz- und Schmerzensgeld-ansprüche geltend machen.

Compliance & Delegation

Zur Vermeidung von Bußgeld- und Strafverfahren, aber auch von klassischen Krisen unterstützen wir Sie bei der Implementierung bzw. Optimierung von Compliance-Strukturen in Ihrem Unternehmen. Schwerpunkt unserer Beratung sind insofern:

  • Erstellung von Handlungsanweisungen / Tätigkeitsbeschreibungen („Compliance-Richtlinien“) in Abstimmung mit den Fachabteilungen im Unternehmen
  • Delegation von Unternehmerpflichten auf Mitarbeiter und Erstellung der dafür erforderlichen Delegationsvereinbarungen
  • Erarbeitung von Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Pflichten
  • Durchführung von Compliance-Schulungen im Unternehmen

Krisenmanagement & Kommunikation

Wir stehen Ihnen in Krisenfällen zur Seite und unterstützen Sie bei einer bestmöglichen Schadensminimierung, z.B. bei öffentlichen oder stillen Rückrufen, im Fall von öffentlichen Warnungen (z.B. durch RASFF) und bei Kampagnen von NGOs.

Wir koordinieren für Sie die Kommunikation mit Behörden und Vertrags-partnern und auch der Presse. In solchen Krisensituationen stehen wir Ihnen natürlich rund um die Uhr, „24/7“ zur Verfügung. Denn in einer Krise gilt es, schnell zu sein, dabei einen kühlen Kopf zu bewahren, die Stakeholder zu bedienen und Imageschäden zu vermeiden. Dafür brauchen Sie u.a. krisenerprobte Anwälte, die genau wissen, was in einer solchen Situation zu tun ist.

Auch die neuen Transparenzvorschriften, wie das Verbraucher-informationsgesetz können Unternehmen in eine Krise führen, wenn z. B. Informationen über behördliche Hygienekontrollen oder unerwünschte Stoffe in Lebensmitteln von Journalisten bzw. NGOs abgefragt und veröffentlicht werden oder wenn Behörden Kontrollergebnisse nach § 40 Abs. 1 a) LFGB im Internet veröffentlichen. Unsere Aufgabe ist es in diesen Fällen, eine rechtswidrige Veröffentlichung dieser Kontroll-ergebnisse etc. zu verhindern und so den guten Ruf eines Unternehmens zu schützen.

Transaktionen in der Lebensmittelbranche

Die Zukunftschancen von Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft hängen maßgeblich von der Realisierbarkeit von Produktideen und entsprechenden Werbestrategien ab.

Daher ist es bei allen Transaktionen im Food Sektor unverzichtbar, die komplexen lebensmittelrechtlichen Reglementierungen und die sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten im Detail auszuloten und in den Transaktionsprozess einzubringen.

Im Vergleich zu normalen Transaktionen sind Unternehmenstransaktionen in der Lebensmittelbranche durch zahlreiche tatsächliche und rechtliche Besonderheiten geprägt. Häufig hängt die Werthaltigkeit der Assets maßgeblich von lebensmittelrechtlichen Vorgaben und insbesondere auch von anstehenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Wie kaum in einer anderen Branche ist es daher unabdingbar, dass der externe Berater mit eben diesen Besonderheiten bestens vertraut ist.

Bedarfsgegenstände

Der Begriff der Bedarfsgegenstände ist juristisch weit gefasst und umschließt eine Vielzahl an unterschiedlichen Produktgruppen, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen. Dazu gehören insbesondere auch Lebensmittelverpackungen.

In den vergangenen Jahren sind viele neue gesetzliche Vorgaben für Bedarfsgegenstände hinzugekommen und die große mediale Aufmerksamkeit, die das Thema ‚Migration‘ (u.a. MOSH und MOAH, cyclo-di-badge) erlangt hat, hat auch die Krisen- und Haftungsanfälligkeit im Bereich Bedarfsgegenständerecht massiv erhöht. Wir beraten Sie insofern insbesondere bei der

  • Erstellung und Überprüfung von Konformitätserklärungen
  • Begleitung des Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Unterstützung in Krisen-Fällen (Migration unerwünschter Stoffe, Berichterstattung durch Ökotest, foodwatch etc., Rückrufforderungen von Behörden
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Lieferanten

Futtermittelrecht

Auch das Futtermittelrecht ist in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden. Wir unterstützen Futtermittelunternehmen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Produktentwicklung, u.a. Verwendung von Zusatzstoffen
  • Zulassungs- und Registrierungsverfahren
  • Pflichtkennzeichnung von Futtermitteln
  • Werbeaussagen für Futtermittel, z. B. nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben
  • Umgang mit tierischen Nebenprodukten
  • Krisenmanagement
  • Umgang mit behördlichen Beanstandungen, Bußgeld- und Strafverfahren

Medizinprodukterecht und Arzneimittelrecht

Wir beraten Sie umfassend auf dem Gebiet der Arzneimittel & Medizinprodukte. Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Beratung bei Produktentwicklung und -positionierung
  • Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Unterstützung in allen Fragen der Zulassung
  • Abgrenzung gegenüber Lebensmitteln, Futtermitteln, Kosmetika, Biozid-Produkten
  • Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit Konformitätsbewertungs-verfahren, Zertifizierung usw.
  • Kennzeichnung und Bewerbung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Beratung und Prozessvertretung bei Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
  • Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen

Kosmetikrecht, Wasch- und Reinigungsmittelrecht

Hersteller und Händler von kosmetischen Mitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln beraten wir insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Produkteinführungen und Produktrelaunches in Bezug auf Rezeptur, Produktpositionierung, Produktkennzeichnung und -Etikettierung
  • Qualitäts- und Risk-Management: Wir prüfen die Einhaltung von Kosmetik-Leitlinien, die Produktsicherheit und die Anforderungen bezüglich Nanomaterialien, Farben und Duftstoffen, Hygiene, Pestiziden, Migration und Allergenpotential.
  • Anforderungen an Naturkosmetika und Abgrenzungsfragen
  • REACH und Chemikalienrecht
  • Absicherung von Wirkaussagen und Irreführungssaspekte

Tabakrecht

Seit Geltung des neuen Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) gibt es für Hersteller und Importeure völlig neue Verpflichtungen bezüglich der Notifizierung von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten (TabakerzV) und hinsichtlich Kennzeichnung, technischen Anforderungen und stofflichen Bedingungen.

Wir unterstützen Sie kompetent in allen Fragen des Tabakrechts. Zum Beispiel bei:

  • Verkehrsfähigkeit von Tabakprodukten, z. B. beim Einsatz von Zusatzstoffen
  • Produktmarketing vor dem Hintergrund industrieller Selbstverpflichtungen und gesetzlicher Werbebeschränkungen
  • Tabaksteuerrecht, z. B. bei der steuerrechtlichen Einordnung von Tabakprodukten oder bei Besonderheiten der Steuerzeichenschuld etc.
  • Positionierung, Kennzeichnung und Bewerbung alternativer Produkte, z. B. E-Zigaretten

ZENK Rechtsanwälte für Lebensmittelrecht und Konsumgüterrecht in Hamburg, Berlin & bundesweit

Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter in Vorträgen und Workshops im Lebensmittelrecht und Konsumgüterrecht. Auf Wunsch geben wir unser Expertenwissen auch in regelmäßigen Inhouse-Seminaren an Sie weiter.