Öffentliches Baurecht und Planungsrecht

Das öffentliche Baurecht ist ein wesentlicher Teilbereich des deutschen Bau- und Immobilienrechts, berührt jedoch auch Aspekte des Verwaltungsrechts. Wir verfügen über langjährige Erfahrung als Fachanwälte im öffentlichen Baurecht.  Dabei liegen unsere Schwerpunkte in der

  • Sondierung geeigneter Baugrundstücke bzgl. Raumordnung, Bauleitplanung und weiterer Vorschriften (z.B. Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht)
  • Ermittlung von Baugenehmigungs- und Anzeigeerfordernissen
  • Vorbereitung von Bauanträgen gemäß Bauplanungsrecht
  • Formulierung von Bauvoranfragen
  • Begleitung von Baugenehmigungs- und Vorbescheidsverfahren
  • Verteidigung und Anfechtung von Baugenehmigungen vor Gericht
  • Rechtsbetreuung von vorhabenbezogenen oder sonstigen Bebauungsplanverfahren
  • Durchsetzung Ihrer Interessen bei Verhandlungen und Gestaltungen von städtebaulichen Verträgen
  • Sicherung der Erschließung von Baugrundstücken nach Bauordnungsrecht
  • Formulierung Ihrer Stellungnahme in Bauleitplanverfahren und landesplanerischen Verfahren
  • Verhandlung in Fragen des besonderen Städtebaurechts, z. B. bei Sanierungs-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen und in Fragen des Denkmalschutzes

Unsere langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse nutzen wir bei der Durchführung von Due Diligence-Prozessen bei der Übernahme von Grundstücken, Anlagen oder Betrieben, um Ihnen bestehende öffentlich-rechtliche Entwicklungsmöglichkeiten aber auch Restriktionen oder passende Lösungsvorschläge zu zeigen.